Rechtsprechung
BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 481.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Deutsche Wehrmachtszugehörigkeit als Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Anspruch eines Polen auf die deutsche Staatsbürgerschaft auf Grund der Eintragung seiner Vorfahren in Abteilung 3 der Deutschen Volksliste - Auswirkung der deutschen Staatsangehörigkeit auf Widerruf ...
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 27.03.1995 - Bf III 2/95
- OVG Hamburg, 27.03.1995 - Bf III 3/95
- BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 481.95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 18.89
Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Zugehörigkeit zum deutschen Volk
Auszug aus BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 481.95
Zwar kann in einem freiwilligen Eintritt in militärische Verbände, die sich ausschließlich aus deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen zusammensetzten, jedenfalls ein Indiz für deutsche Volkszugehörigkeit liegen (Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 18.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 62, S. 41).Sein Zweck beschränkt sich auf die Ermöglichung einer tatbestandsmäßigen Abgrenzung des Personenkreises, der im Vertreibungsgebiet in der maßgebenden Zeit kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen aufgrund seines damaligen Verhaltens der jeweiligen deutschen Volksgruppe zugerechnet wurde (Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 18.89 - a.a.O., S. 43).
- BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92
Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes
Auszug aus BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 481.95
Seine Wehrmachtszugehörigkeit bestätigt deshalb lediglich die Eintragung in Abteilung 3 der Deutschen Volksliste als Voraussetzung der seinerzeitigen Wehrpflicht, weist ihn jedoch nicht als Angehörigen des deutschen Volks als einer national geprägten Kulturgemeinschaft im Sinne des § 6 BVFG a.F. aus (Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70;… Urteil vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 472.93 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 75, S. 22). - BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 472.93
Voraussetzungen für die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 481.95
Seine Wehrmachtszugehörigkeit bestätigt deshalb lediglich die Eintragung in Abteilung 3 der Deutschen Volksliste als Voraussetzung der seinerzeitigen Wehrpflicht, weist ihn jedoch nicht als Angehörigen des deutschen Volks als einer national geprägten Kulturgemeinschaft im Sinne des § 6 BVFG a.F. aus (Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70; Urteil vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 472.93 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 75, S. 22).
- BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 481.95
In diesem Urteil ist im einzelnen dargelegt, daß der Gesetzgeber unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1952 (BVerfGE 1, 322) mit der in § 1 Abs. 1 Buchst. d 1. StARegG getroffenen Regelung lediglich klarstellend die rechtswirksamen Einbürgerungen von deutschen Volkszugehörigen, die nach dem Kriege entweder aus Polen vertrieben wurden oder denen eine funktionell wirksame polnische Staatsangehörigkeit vorenthalten wurde, von den rechtsunwirksamen Einbürgerungen polnischer Volkszugehöriger abgegrenzt hat, die der polnische Staat wieder als polnische Staatsangehörige in Anspruch genommen hat. - BVerwG, 12.12.1995 - 9 C 113.95
Staatsangehörigkeitsrecht: Verlust der Reichsangehörigkeit im Zusammenhang mit …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 481.95
Diese Frage rechtfertigt die Zulassung der Revision jedoch nicht, weil sie im Anschluß an die Entscheidung vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 463.93 - (BVerwGE 97, 93) durch das dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger bekannte, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 9 C 113.95 - inzwischen abschließend im verneinenden Sinn geklärt ist. - BVerwG, 03.08.1988 - 9 B 257.88
Häftlingshilferecht - Beweisnotstand - Verwaltungsstreitverfahren - Materielle …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 481.95
Freilich können sie zu einem Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises nur führen, wenn die zur Entscheidung berufene Stelle dem Vortrag des Antragstellers glaubt und dieser in dem Sinne schlüssig ist, daß die von ihm vorgetragenen Tatsachen bei einer Subsumtion unter § 6 BVFG eine deutsche Volkszugehörigkeit ergeben (vgl. z.B. Beschluß vom 3. August 1988 - BVerwG 9 B 257.88 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28 m.w.N.). - BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 463.93
Staatsangehörigkeit - Volkszugehörigkeit
Auszug aus BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 481.95
Diese Frage rechtfertigt die Zulassung der Revision jedoch nicht, weil sie im Anschluß an die Entscheidung vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 463.93 - (BVerwGE 97, 93) durch das dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger bekannte, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 9 C 113.95 - inzwischen abschließend im verneinenden Sinn geklärt ist.
- BVerwG, 25.02.1998 - 1 B 11.98
Staatsangehörigkeitsrecht - Verfassungsmäßigkeit der in § 1 Abs. 1 Buchst. d …
Der beschließende Senat teilt diese Auffassung (Beschluß vom 22. Dezember 1997 - BVerwG 1 B 226.97 - vgl. ferner Beschluß vom 12. Februar 1996 - BVerwG 9 B 481.95 -, mit dem der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem die Erteilung eines Vertriebenenausweises betreffenden Verfahren die mit gleicher Begründung erhobene Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen hat).Die Folgen einer Nichterweislichkeit hat der Betroffene zu tragen (vgl. dazu ferner den in dem Vertriebenenausweis-Verfahren des Klägers ergangenen Beschluß des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1996 - BVerwG 9 B 481.95 -).